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Zeitgemäße Solidarität mit den Entwicklungsländern heißt für die Industrieländer auch, dass sie deren gewachsene Konkurrenz ‚ertragen‘ und die Märkte der Industrieländer für Produkte aus dem Süden öffnen. Die nördlichen Handelsbarrieren verursachen den südlichen Ländern einen wirtschaftlichen Schaden, der weitaus größer ist als der Nutzen, den sie aus der Entwicklungshilfe beziehen. Die Beseitigung dieser protektionistischen Handelsbarrieren stößt auf Widerstand, zum Beispiel bei Interessensverbänden und NROs, die den Entwicklungsländern die fehlende Berücksichtigung sozialer Mindeststandards (Sozialdumping) vorwerfen.

Doch wie kann der freie Welthandel an die Regeln des Fairen Handels gebunden werden? Eine supranationale Institution, ähnlich einem Weltsozialstaat, ist nicht in Sicht und Sozialklauseln in Handelsabkommen wie der Welthandelsorganisation (WTO) werden von den Entwicklungsländern als protektionistische, nicht-tarifäre Handelshemmnisse abgelehnt.
Ein derzeit verfügbares Instrument sind freiwillige Selbstverpflichtungen großer Importfirmen, so genannte Verhaltenskodizes. Diese beinhalten, dass die Importeure mit ihren Vorlieferanten Vereinbarungen über soziale Mindeststandards abschließen, die sich an den Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO) orientieren. Die Kriterien des „Standard for Social Accountability SA 8000“, dem ersten international auditierbaren Sozialverträglichkeitssystem, sind: Verbot von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, angemessene Gesundheits- und Arbeitsbedingungen, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Zahlung von Mindestlöhnen die Festlegung von Höchstarbeitszeiten und ein betriebliches Managementsystem, welches die wirksame Durchsetzung dieser Kriterien ermöglicht.