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Stadtteilbezogene Aktionen
Es gibt globale Themen -etwa Kinderrechte- bei denen man sich fragt, wie man lokal aktiv werden kann. Eine gute Idee ist, dezentral auf Stadtteilebene Aktivitäten zu entwickeln um globale Themen greifbar zu machen.
Zum Beispiel Kinderrechte, denn am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte des Kindes. Das Kinderhilfswerk UNICEF wurde beauftragt, verstärkt für die Rechte der Kinder einzutreten. Inzwischen wurde die Kinderkonvention von 190 Staaten unterzeichnet, in Deutschland im Jahr 1992. Damit verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, die 54 Kinderrechte im eigenen Land bekannt zu machen und umzusetzen. Der Kinderkonvention liegt ein historisch neues Verständnis von Kindheit zugrunde: Kinder gelten darin nicht als unmündige Wesen, die der Verfügungsgewalt der Erwachsenen unterstehen, sondern als eigene Persönlichkeiten, auf deren Verwirklichung sie einen Anspruch haben.
Mit der Agenda 21 wurden 1992 auf dem Erdgipfel in Rio de Janeiro die Kinderrechte bekräftigt und deren Umsetzung gefordert. In einem eigenen Kapitel (Kapitel 25) wird die besondere Rolle der Kinder und Jugendlichen betont, die in allen sie betreffenden Belangen von den Entscheid-ungsträgerInnen gehört werden sollen. Kinder als ExpertInnen in eigener Sache ernst zu nehmen und sie in die kommunale Planung einzubinden, gelingt zum Beispiel bei Bauvorhaben, der Gestaltung des öffentlichen Raums, bei der Einrichtung von Kindertagesstätten, Jugendzentren.
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